Wer sich mit Datenschutzgesetzen in Deutschland befasst, stößt schnell auf die Begriffe BDSG und DSGVO. Das Verhältnis zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist dabei entscheidend: Die DSGVO hat Vorrang vor dem BDSG, und beide Regelwerke müssen gemeinsam betrachtet werden, um die Datenschutzvorschriften rechtssicher umzusetzen. Diese Fragen beantwortet unser Artikel und gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die DSGVO bietet einen einheitlichen Rahmen für den Datenschutz in der EU, während das BDSG-neu spezifische nationale Regelungen für Deutschland enthält.
- Das BDSG-neu ergänzt die DSGVO insbesondere in Bereichen wie Beschäftigtendatenschutz und Videoüberwachung, um nationale Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Falle von rechtlichen Konflikten hat jedoch die DSGVO vorrang.
- Unternehmen müssen ein effektives Datenschutzmanagementsystem implementieren und die Einhaltung der Datenschutzgesetze durch einen Datenschutzbeauftragten sicherstellen.
Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein EU-weit geltendes Datenschutzgesetz, das am 25. Es trat im Mai 2018 in Kraft. Dies geschah zu diesem Zeitpunkt. Ihr Hauptziel ist der Schutz personenbezogener Daten und die Stärkung der Rechte der Betroffenen. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, die personenbezogene Daten verarbeiten. Dies schließt auch kleinere Betriebe und öffentliche Stellen ein.
Die DSGVO schafft ein einheitliches rechtliches Rahmenwerk für den Datenschutz in der EU, das von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Sie stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig und transparent erfolgt, und gibt den Nutzern mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten. Die DSGVO ist somit ein grundlegendes Regelwerk, das die Standards für den Datenschutz in Europa setzt. Im Falle von rechtlichen Konflikten hat die DSGVO vorrang vor nationalen Gesetzen wie dem BDSG.
Ursprünge und Entwicklung der DSGVO

Die Ursprünge der DSGVO liegen in der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG von 1995, die erstmals einen umfassenden rechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der EU schuf. Die Datenschutz-Grundverordnung baut auf diesen Grundlagen auf und führt sie weiter, indem sie ein einheitliches Recht für den Schutz personenbezogener Daten in der gesamten EU schafft.
Im Gegensatz zur früheren Richtlinie, die eine nationale Umsetzung erforderte, gilt die DSGVO unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Dennoch ermöglicht sie es den Mitgliedstaaten, durch zusätzliche nationale Gesetze gewisse Sachverhalte spezifisch zu regeln. Diese Entwicklung zeigt, wie die DSGVO darauf abzielt, die Datenschutzstandards zu harmonisieren, während sie gleichzeitig nationale Besonderheiten berücksichtigt.
Was ist das BDSG-neu?
Das BDSG-neu, das am 25. Mai 2018 in Kraft trat, ergänzt die DSGVO in Deutschland und enthält spezifische nationale Vorschriften. Es regelt den Datenschutz sowohl für öffentliche als auch für private Stellen und umfasst Bereiche wie den Beschäftigtendatenschutz und die Videoüberwachung. Das Verhältnis zwischen der DSGVO und dem BDSG-neu ist dabei so gestaltet, dass die DSGVO Vorrang hat und das BDSG-neu als Ergänzung dient.
Das BDSG-neu besteht aus vier Teilen, die umfassen:
- allgemeine Bestimmungen
- spezifische Regelungen zur DSGVO
- Polizei- und Justizvorschriften
- weitere Bestimmungen
Es gilt für alle Unternehmen und Stellen in Deutschland, die personenbezogene Daten verarbeiten, unabhängig von deren Größe. Damit stellt das BDSG-neu sicher, dass die nationalen Datenschutzanforderungen in Deutschland klar und umfassend geregelt sind.
Ursprünge und Entwicklung des BDSG
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde erstmals im Jahr 1977 eingeführt und war eines der ersten umfassenden Datenschutzgesetze weltweit. Im Laufe der Jahre wurde jedoch deutlich, dass das alte BDSG den Anforderungen des digitalen Zeitalters nicht mehr gerecht wurde.
Die Reform des BDSG erfolgte 2018, um es an die DSGVO anzupassen und die neuen europäischen Datenschutzstandards in nationales Recht umzusetzen. Diese Modernisierung war notwendig, um den gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz anpassungs in einer zunehmend digitalisierten Welt gerecht zu werden und die Privatsphäre der Bürger besser zu schützen.
Vergleich: DSGVO vs. BDSG-neu
Sowohl die DSGVO als auch das BDSG-neu basieren auf grundlegenden Datenschutzprinzipien wie Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit. Der unterschied besteht darin, dass die DSGVO das allgemeine rechtliche Rahmenwerk für den Datenschutz in der EU bildet, während das BDSG-neu spezifische nationale Vorschriften für Deutschland festlegt.
Das Verhältnis zwischen der DSGVO und dem BDSG-neu ist so gestaltet, dass die DSGVO Vorrang hat und das BDSG-neu als Ergänzung dient. Im Falle von rechtlichen Konflikten hat die DSGVO vorrang. Das BDSG-neu konkretisiert die DSGVO durch spezielle nationale Regelungen und Ergänzungen, insbesondere in Bereichen wie dem Beschäftigtendatenschutz, wo es detailliertere Vorschriften enthält. Diese Ergänzungen sind notwendig, um nationale Besonderheiten zu berücksichtigen und den Datenschutz in Deutschland effektiv umzusetzen.
Gemeinsame Ziele und Grundsätze
Die DSGVO und das BDSG-neu verfolgen das gemeinsame Ziel, personenbezogene Daten zu schützen und die Privatsphäre von Einzelpersonen zu respektieren. Ein zentrales Anliegen der DSGVO ist es, den Nutzern Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben und für Transparenz zu sorgen. Beide Gesetze zielen darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Das Verhältnis zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist dabei von großer Bedeutung. Die DSGVO hat Vorrang vor dem BDSG, und beide Regelwerke müssen gemeinsam betrachtet werden, um die Datenschutzvorschriften rechtssicher umzusetzen. Das BDSG dient als Ergänzung zur DSGVO, wobei spezifische Regelungen in das BDSG-neu aufgenommen wurden.
Zu den grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes gehören Rechtmäßigkeit, Transparenz, Datenminimierung und Zweckbindung. Eine transparente Kommunikation der Datenverarbeitung spielt eine zentrale Rolle in beiden Regelwerken.
Unternehmen sind verpflichtet, die Datenverarbeitung im Einklang mit diesen Grundsätzen zu gestalten und die Betroffenen klar und verständlich zu informieren. Dies ist entscheidend für einen effektiven Datenschutz.
Spezifische Regelungen im BDSG-neu
Das BDSG-neu beinhaltet spezielle Vorschriften, die über die DSGVO hinausgehen, um nationale Besonderheiten zu berücksichtigen. Diese Regelungen umfassen unter anderem den Beschäftigtendatenschutz und die Videoüberwachung.
Diese spezifischen Bestimmungen sind notwendig, um den besonderen Anforderungen des deutschen Rechtsrahmens und der vorschrift gerecht zu werden.
Beschäftigtendatenschutz
Der Beschäftigtendatenschutz im BDSG-neu wird durch spezifische Vorschriften in § 26 geregelt, die die Verarbeitung von Daten im Arbeitsverhältnis behandeln. Arbeitgeber dürfen nur die personenbezogenen Daten verarbeiten, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Dies schließt die Erfüllung eines Vertrags oder eine Einwilligung ein, wobei das BDSG hier unter bestimmten Bedingungen auch die Verarbeitung ohne diese Grundlage zulässt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Mitarbeiter über den Zweck der Datenerhebung aufzuklären. Diese Regelungen stellen sicher, dass die Privatsphäre der Beschäftigten gewahrt bleibt und ihre Daten nur im notwendigen Umfang verarbeitet werden.
Videoüberwachung
Bei der Videoüberwachung legt das BDSG spezifische Anforderungen fest, die über die allgemeinen Vorgaben der DSGVO hinausgehen. Das BDSG-neu erlaubt Videoüberwachung nur, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechts notwendig ist und keine übergeordneten Interessen der Betroffenen im Wege stehen. Diese Fassung des BDSG ist entscheidend für die rechtliche Grundlage der Videoüberwachung.
Diese Regelungen sorgen dafür, dass die Videoüberwachung in einem rechtlich sicheren Rahmen erfolgt und die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben.
Rolle des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte spielt eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze. Er muss über Fachkenntnisse im Datenschutzrecht und in der IT-Sicherheit verfügen und sollte unabhängig agieren können. Unternehmen können entweder einen internen Mitarbeiter oder einen externen Dienstleister als Datenschutzbeauftragten bestellen.
Die Hauptaufgabe des Datenschutzbeauftragten besteht darin, die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu überwachen und Mitarbeiterschulungen durchzuführen. Er sollte frühzeitig in alle datenschutzrelevanten Entscheidungen einbezogen werden. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müssen veröffentlicht und der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Eine unterlassene Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Straf- und Bußgeldvorschriften
Die Bußgelder nach der DSGVO können bis zu 20 Millionen Euro betragen oder 4 % des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens erreichen. Das neue BDSG sieht Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor, während das alte BDSG ein maximales Bußgeld von 300.000 Euro festlegte. Diese unterschiedlichen Strafen zeigen die Bedeutung, die dem Datenschutz in der EU und in Deutschland beigemessen wird.
Die Aufsichtsbehörden haben das Recht, bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen Bußgelder zu verhängen. Unternehmen können täglich zusätzliche Strafen erhalten, wenn sie den Anforderungen nicht nachkommen. Die Nichteinhaltung der DSGVO und des BDSG-neu kann somit zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen.
Praxis-Tipps für Unternehmen

Unternehmen müssen ein Datenschutzmanagementsystem (DMS) implementieren, um die Anforderungen der DSGVO effektiv zu erfüllen. Es ist wichtig, die Betriebsvereinbarungen an die neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen anzupassen. Die wichtigen Änderungen der neuen Regelungen erfordern eine sorgfältige Prüfung durch Unternehmen.
Zusätzlich zu Geldbußen können Verstöße gegen das BDSG-neu auch zu Vertrauensverlust bei Kunden und anderen Stakeholdern führen. Unternehmen sollten ihre Datenschutzstrategien an digitale Entwicklungen anpassen. Ein praktischer Fokus sollte auf Schulungsplänen für Mitarbeitende, interne Datenschutzrichtlinien und technische sowie organisatorische Maßnahmen (TOMs) liegen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die DSGVO verlangt Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten und stärkt die Rechte der Betroffenen. Die DSGVO und das BDSG gelten gleichzeitig; die DSGVO stellt die grundlegenden Datenschutzvorschriften bereit, während das BDSG spezifische Regelungen bietet.
Alle Arten personenbezogener Daten, wie Mitarbeiter-, Kunden- und Lieferantendaten, sind durch die DSGVO geschützt. Datenschutzgesetze gelten auch für Daten, die in Papierform verarbeitet werden, sofern sie strukturiert und personenbezogen sind.
Hat die DSGVO Vorrang vor dem BDSG?
Ja, die DSGVO hat vorrang vor dem BDSG im Falle von rechtlichen Konflikten. Die DSGVO stellt die normgebende Regelung dar, auf die auch im Kontext des Datenschutzes in Deutschland verwiesen wird.

Zusammenfassung
Die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz-neu sind zentrale Regelwerke, die den Schutz personenbezogener Daten in Europa und Deutschland sicherstellen. Beide Gesetze basieren auf den Prinzipien der Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung. Während die DSGVO ein einheitliches Datenschutzrecht für die gesamte EU schafft, ergänzt das BDSG-neu diese durch spezifische nationale Regelungen, insbesondere im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes und der Videoüberwachung. Unternehmen müssen sich diesen Regelungen anpassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen ihrer Kunden zu erhalten. Durch die Einhaltung dieser Gesetze können Unternehmen nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch ihre Reputation stärken und die Rechte der Betroffenen respektieren.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Der Hauptunterschied zwischen der DSGVO und dem BDSG-neu besteht darin, dass die DSGVO als einheitliches Regelwerk für die gesamte EU gilt, während das BDSG-neu spezifische Datenschutzregelungen für Deutschland bereitstellt.
Ja, auch kleine Unternehmen müssen die DSGVO einhalten, da diese für alle Unternehmen gilt, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Der Datenschutzbeauftragte spielt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze und der Durchführung von Schulungen. Zudem wird er frühzeitig in datenschutzrelevante Entscheidungen einbezogen.
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens. Diese Strafen sollen sicherstellen, dass die Datenschutzbestimmungen ernst genommen werden.
Der Beschäftigtendatenschutz im BDSG-neu regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis und schützt die Privatsphäre der Beschäftigten, indem er die Verarbeitung auf das Notwendige beschränkt.



