DSGVO Betroffenenrechte Überblick: Deine Power für Auskunft & Löschung

DSGVO Betroffenenrechte Überblick: Erfahre, welche Rechte du hast und wie du sie durchsetzt.

Die DSGVO räumt Bürgern starke Rechte ein. Unser DSGVO Betroffenenrechte Überblick zeigt dir, welche Ansprüche du als betroffene Person hast: von der Auskunft über deine gespeicherten Daten bis hin zur Löschung („Recht auf Vergessenwerden“). Unternehmen müssen diese Anfragen zügig beantworten – meist binnen eines Monats – und klar begründen, wenn sie Daten nicht herausgeben oder löschen können. In diesem Artikel erfährst du, wie du diese Rechte geltend machst, was Unternehmen beachten müssen und welche Ausnahmen existieren (z. B. gesetzliche Aufbewahrungsfristen).


Bulletpoints

  • Auskunft: Umfang, Zweck, Dauer der Datenspeicherung erfragen
  • Berichtigung: Falsche Daten korrigieren lassen
  • Löschung: Daten entfernen, sofern kein Aufbewahrungsgrund vorliegt
  • Widerspruch: Insbesondere gegen Werbemaßnahmen

1. Auskunftsrecht

  • Inhalt: Du kannst erfragen, ob ein Unternehmen Daten über dich gespeichert hat, welche Datenkategorien das sind und wofür sie genutzt werden.
  • Frist: 1 Monat (in Ausnahmefällen bis zu 3 Monate, wenn sehr komplex).
  • Kosten: In der Regel kostenlos. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anfragen kann das Unternehmen eine Gebühr verlangen oder ablehnen.

2. Recht auf Berichtigung

Wenn ein Unternehmen falsche oder veraltete Informationen gespeichert hat, kannst du die Berichtigung verlangen. Typisches Beispiel: Ein falscher Name oder ein veralteter Adressdatensatz. Die Firma muss die Änderung zeitnah vornehmen und etwaige Empfänger informieren, die die falschen Daten erhalten haben.


3. Recht auf Vergessenwerden

Das „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO) bedeutet, dass du die Löschung deiner Daten fordern kannst, wenn:

  • Sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr nötig sind,
  • Du deine Einwilligung widerrufst und es keine andere Rechtsgrundlage gibt,
  • Die Verarbeitung unrechtmäßig war,
  • Du erfolgreich widersprichst (z. B. bei Werbezwecken).

Ausnahmen: Etwa wenn die Daten für rechtliche Pflichten (z. B. Handels- oder Steuerrecht) weiter aufbewahrt werden müssen.


4. Recht auf Datenübertragbarkeit

Du kannst verlangen, dass dir deine personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden. So kannst du z. B. beim Wechsel eines Musikstreaming-Dienstes deine Playlisten mitnehmen. Voraussetzung: Die Verarbeitung basiert auf Einwilligung oder Vertrag und erfolgt automatisiert.


5. Widerspruchsrecht

Du hast das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung deiner Daten einzulegen, wenn sie auf einem „berechtigten Interesse“ des Unternehmens beruht. Besonders relevant ist dies bei Direktwerbung: Sobald du widersprichst, darf das Unternehmen deine Daten nicht mehr für Werbe-E-Mails verwenden.


Weitere Informationen zu DSGVO Betroffenenrechte im Überblick:

Webseite BfDI Bundesdatenschutzbeauftragter
Link: BfDI Datenschutzbeauftragter des Bundes Webseite

FAQ

1. Kann ein Unternehmen meine Anfrage ablehnen?

Ja, wenn gesetzliche Gründe (z. B. Aufbewahrungspflicht) vorliegen oder die Anfrage offensichtlich überzogen ist.

2. Muss ich mich identifizieren?

Unternehmen können einen Identitätsnachweis verlangen, damit sie nicht Daten an unbefugte Dritte rausgeben.

3. Wie stelle ich eine Betroffenenanfrage am besten?

Am besten schriftlich oder per E-Mail, damit du einen Nachweis hast. Viele Unternehmen bieten auch Formulare an.